In- und Außerbetriebsetzungen


Die Inbetriebsetzung von Neuanlagen oder Anlagen, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen wurden und die an unserem Strom-, Gas- oder Trinkwassernetz betrieben werden sollen, beantragt der Anschlussnehmer (Eigentümer) gemeinsam mit dem ausführenden Installationsunternehmen.

Ein Inbetriebsetzungsauftrag (Zählerantrag) ist auch erforderlich für die Inbetriebnahme eines Baustromanschlusses oder einer Erzeugungsanlage.

Das Installationsunternehmen stellt ausgehend von der Hauptabsperreinrichtung (Gas und Wasser) bzw. dem Hausanschlusskasten (Strom) die Hausinstallation her und bereitet den Zählerplatz entsprechend dem technischen Regelwerk vor.
Den Zähler bringen unsere Zählermonteure zum vereinbarten Inbetriebsetzungs-Termin mit.

Anträge zum Einbau und Ausbau von Zählern




Idealerweise ist der Installateur beim Inbetriebnahme-Termin dabei. Bei der Inbetriebnahme einer neuen Gasanlage ist seine Anwesenheit unerlässlich, da wir zu Ihrer und unserer Sicherheit vor der Montage des Gaszählers die Dichtheitsprüfung der Gasinstallation (Druckprobe) in Augenschein nehmen.

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