Testpflicht für Kinder und Jugendliche in den Ferien für den Besuch im Neanderbad
05.10.2021
- Testpflicht für Kinder und Jugendliche in den Ferien für den Besuch im Neanderbad
- Es gelten die 3G- und AHA-Regeln
- Neanderbad in den Ferien auch montags geöffnet
Erkrath. Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung kann das Neanderbad nur mit dem Nachweis der 3G´s besucht werden. Zu der 3G-Regel zählen die Nachweise für eine Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis (maximal 48 Stunden alt).
Testpflicht für Kinder und Jugendliche in den Ferien Da die verbindlichen Testungen für Schüler in den Ferien nicht durchgeführt werden, müssen, entsprechend der Coronaschutz-verordnung, Kinder und Jugendliche in den Herbstferien für den Besuch des Neanderbads einen Test vorlegen. Für Kinder bis zum Schuleintritt gilt weiterhin keine Testpflicht.
Badegäste können ohne vorheriger Online-Reservierung das Bad für 2,5 Stunden besuchen. Die Eintrittskarten für das Neanderbad können wie gewohnt an der Kasse erworben werden. Im Neanderbad gilt die bekannte AHA-Regel, das Tragen einer Maske im Eingangs- und Umkleidebereich sowie die ergänzte Haus- und Badeordnung.
In den Herbstferien ist das Neanderbad auch montags von 11:00 – 21:00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen kann dienstags, mittwochs und freitags wie gewohnt von 6:30 – 21:00 Uhr und donnerstags von 6:30 – 20:00 Uhr geschwommen werden. An den Wochenenden ist das Freizeitbad von 8:00 – 20:00 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen unter www.neanderbad.de.
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Stadtwerke Erkrath GmbH
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