Verhalten bei Gasgeruch
Sollte es im Haus oder auf der Straße nach Gas riechen, sind hier die wichtigsten Sofortmaßnahmen zusammengestellt. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Keine Panik!
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik.
Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen.
Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Keine elektr. Geräte wie Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung.
Gashahn zu!
Schließen Sie den Hauptabsperrhahn im Keller und/oder den Gashahn am Gaszähler. Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus. An Türen klopfen, nicht klingen um Funkenbildung zu vermeiden.
Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Unsere Mitarbeiter werden sofort zu Ihnen kommen, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Bitte rufen Sie dazu die nachfolgend aufgeführte Störungsnummer an: 02104 943 60 00 (gebührenfrei)
Haben Sie die Nummer des Gasversorgers nicht im Handy eingespeichert, benachrichtigen Sie die Feuerwehr. Diese kennt in der Regel die Gasversorger in Ihrer Umgebung und leitet die Nachricht weiter.
Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!
Alle Erklärbilder ©DVGW
Sicherheit im Haus – Der Jahres-Check
Regelmäßige Prüfungen der kundeneigenen Gasanlage
Mindestens einmal jährlich sind Gasinstallationen von Immobilien gemäß der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) mittels Sichtkontrolle zu überprüfen. Hier sind alle Eigentümer und Mieter selbst in der Pflicht, denn ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in ihren Händen.
Pflicht des Hauseigentümers: Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.
Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Energieversorgungsunternehmen bieten diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) auch gegen eine entsprechende Gebühr an.
Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung ist alle 12 Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durchzuführen. Für diese Arbeiten ist ein Unternehmen zu beauftragen, das im Installateur-Verzeichnis eingetragen ist.
Wichtig zu wissen: Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen.
Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und Instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.