Unser Preis für GuteWärme –
volle Transparenz
Sie wollen Ihren Fernwärmepreis jederzeit nachrechnen? Wir haben Ihnen einen Leitfaden erstellt und möchten Ihnen die einzelnen Preiskomponenten näher erläutern:
Preise für GuteWärme
Die Gesamtkosten für die Versorgung mit GuteWärme ergeben sich aus zwei Kostenkomponenten und bei Warmwasserversorgung aus drei Kostenkomponenten:
Der Grundpreis ergibt sich aus der vertraglich vorzuhaltenden Wärmeleistung (Anschlussleistung) in Kilowatt (kW) und dem Mess- und Abrechnungspreis.
Der Grundpreis wird in Euro pro Kilowatt (€/kW) angegeben. Über diesen Preis wird Ihnen, die an der Fernwärmeanlage zur Verfügung gestellte Leistung, in Rechnung gestellt. Diese Leistung wird auch „installierte Leistung“ oder „Anschlussleistung“ genannt und ist abhängig von der Größe des versorgten Gebäudes bzw. der versorgten Wohnung.
Erläuterung der Fernwärmepreise von Energie und Warmwasser
Der Grundpreis wird in Euro pro Kilowatt (EUR/kW) angegeben. Diese Leistung wird auch „installierte Leistung“ oder „Anschlussleistung“ genannt und ist abhängig von der Größe des versorgten Gebäudes bzw. der versorgten Wohnung.
Mit der Grundpreispreisformel wird der jährliche Grundpreis (GP) ausgerechnet und lautet:
Neuer Grundpreis = Basisgrundpreis . (fester Wert 0,13 + 0,50 . Veränderung Lohnkosten + 0,37 . Veränderung Investitionskosten).
GP = Neuer Grundpreis pro kW Wärmeleistung bzw. neuer Mess- und Abrechnungspreis.
GP0 = Basisgrundpreis, Stand: 2016 =[vgl. Versorgungsvertrag § 4 Abs. 2.a)]
a) Für Gebäude, deren Grundstück vor dem 01.08.1977 von der Entwicklungsgesellschaft Hochdahl verkauft worden ist: 39,07 EUR/kW Wärmeleistung und Jahr
b) Für Gebäude, deren Grundstück ab dem 01.08.1977 von der Entwicklungsgesellschaft Hochdahl verkauft worden ist: 45,31 EUR/kW Wärmeleistung und Jahr
c) Wohnungen
aa) Raumwärme 11,75 EUR/Wohnung und Jahr
bb) Warmwasser 35,25 EUR/Zähler und Abrechnung
d) Gewerbebetriebe mit Heizkostenverteilern 47,00 EUR/Gewerbebetrieb und Jahr
e) Eigenheime 82,25 EUR/Eigenheim und Jahr
f) Gewerbebetriebe 82,25 EUR/Gewerbebetrieb und Jahr (Wärmezähler bis Qn 3,0 m³/h)
235,01 EUR/Gewerbebetrieb und Jahr (Wärmezähler größer Qn 3,0 m³/h)
g) Eigentümergemeinschaften 235,01 EUR/Wärmezähler und Jahr
und 35,25 EUR/Warmwasserzähler und Abrechnung
L = Der Lohnkostenindex wird in unserer Preisformel mit „L“ angegeben und bildet die Entwicklung der Lohnkosten je geleisteten Arbeitsstunde in Deutschland ab. Für die Berechnung verwenden wir den Index der tariflichen Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen nach Quartalen, Deutschland, für die Energie- und Wasserversorgung. Ab 2023 finden Sie den Index in der Genesis-Datenbank von DESTATIS mit folgendem Code: 62221-0002.
L0 = Stand: 1. Quartal 2016 = 90,2 (2020=100) Basiswert, anhand dessen die Veränderung des Indexes ermittelt wird.
I = Die Investitionskosten werden in unserer Preisformel über den Investitionsgüterindex mit „I“ in der Formel angegeben. In diesen Index fließen alle finanzielle Aufwendungen für die Errichtung und Neubau von Sachanlagen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland ein. Für die Berechnung verwenden wir den Index der Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten für den Abrechnungszeitraum. Ab 2023 finden Sie den Index dann in DESTATIS.
I0 = Stand: 1. Quartal 2016 = 93,2 (2021=100) Basiswert, anhand dessen die Veränderung des Indexes ermittelt wird.
Die Berechnung des Grundpreises (GP2) von EUR/kW (GP) in EUR/m2 ergibt sich unter Berücksichtigung der spezifischen Wärmeleistung (WL) aller an das Fernheizwerk Hochdahl angeschlossenen Mehrfamilienhäuser folgende Formel:
Neuer Grundpreis pro m2 Wohnfläche = Grundpreis . Wärmeleistung /1000.
GP2 = neuer Grundpreis je m2 Wohnfläche
GP = a) Für Gebäude, deren Grundstück vor dem 01.08.1977 von der Entwicklungsgesellschaft Hochdahl verkauft worden ist: 45,13 EUR/kW Wärmeleistung und Jahr (2023)
b) Für Gebäude, deren Grundstück ab dem 01.08.1977 von der Entwicklungsgesellschaft Hochdahl verkauft worden ist: 52,34 EUR/kW Wärmeleistung und Jahr (2023)
WL = Spezifische Wärmeleistung aller an das Fernheizwerk Hochdahl angeschlossenen Mehrfamilienhäuser in Watt pro m²-Wohnfläche [W/m2]: Diese ergibt sich aus der Summe der vertraglich vereinbarten Wärmeleistungen aller angeschlossenen Mehrfamilienhäuser, dividiert durch die Summe der m²-Wohnfläche aller angeschlossenen Mehrfamilienhäuser für das Abrechnungsjahr. Die Berechnung erfolgt stets am Ende eines Abrechnungszeitraums.
Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) angeben.
Mit der Arbeitspreisformel wird der jährliche Arbeitspreis (APG) ausgerechnet und lautet:
Neuer Arbeitspreis = Basis Arbeitspreis . (0,40 . Veränderung Erdgas Börsennotierung + 0,20 . Veränderung Erdgas Abgabe an Handel und Gewerbe + 0,40 . Veränderung Wärmepreis)
Datei bedeutet:
APG = Neuer Arbeitspreis für Wärme ab Übergabestation in Cent/kWh.
APG0 = Basisarbeitspreis für Wärme ab Übergabestation Stand: 2016 = 5,6378 Cent/kWh
G = Der Index „Erdgas, Börsennotierungen“ wird in unserer Preisformel mit „G“ angegeben. Er wird gebildet aus den monatlichen Indexwerten. Die monatlichen Indexwerte werden entsprechend dem anteiligen Wärmebedarf für den jeweiligen Monat gemäß nachfolgender Gewichtungstabelle berücksichtigt. Ab 2023 finden Sie den Index in der Genesis-Datenbank von DESTATIS mit folgendem Code: 61241-02.
G0 = Stand: 2016 = 33,0 (2021=100) Basiswert, anhand dessen die Veränderung des Indizes ermittelt wird.
GI = Der Index „Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe (auch bei Abgabe an Wohnungswirtschaft)“ wird in unserer Preisformel mit „GI“ angegeben, gebildet aus monatlichen Indexwerten. Die monatlichen Indexwerte werden entsprechend dem anteiligen Wärmebedarf für den jeweiligen Monat gemäß nachfolgender Gewichtungstabelle berücksichtigt. Ab 2023 finden Sie den Index in der Genesis-Datenbank von DESTATIS mit folgendem Code: 61241-02.
GI0 = Stand: 2016 = 93,6 (2021=100) Basiswert, anhand dessen die Veränderung des Indexes ermittelt wird.
Z = Hier wird der Wärmepreisindex heranzogen. Dieser setzt sich aus den Positionen „Umlage für den Betrieb einer Gaszentralheizung“, „Umlage für den Betrieb einer Ölzentralheizung“ sowie „Fernwärme“ zusammen. Der Wärmepreisindex wird in unserer Preisformel mit „Z“ angegeben. Der Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Umlage)“, wird vom statistischen Bundesamt in Genesis-Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 veröffentlicht.
Die monatlichen Indexwerte werden entsprechend dem anteiligen Wärmebedarf für den jeweiligen Monat gemäß nachfolgender Gewichtungstabelle berücksichtigt. Ab 2023 finden Sie die Entwicklungen des Indizes bei DESTATIS.
Z0 = Stand: 2016 = 98,5 (2020=100) Basiswert, anhand dessen die Veränderung des Indizes ermittelt wird.
Die Indizes (G, GI, Z) werden für den Abrechnungszeitraum gemäß Gewichtungstabelle ermittelt:
Der Arbeitspreis wird in Euro pro Kubikmeter Warmwasser (EUR/m³) angeben. Über diesen Preis werden die tatsächlich durch Sie verbrauchten und am Warmwasserzähler gemessenen Kubikmeter abgerechnet. Dabei wird der gemessene Verbrauch mit dem Arbeitspreis multipliziert.
Mit der Preisformel wird der jährliche Arbeitspreis für Warmwasser ausgerechnet und lautet:
Neuer Preis Warmwasser = Basis Warmwasser . (0,30 . Veränderung Grundpreis + 0,70 . Veränderung Arbeitspreis Wärme)
Dabei bedeutet:
WP= Neuer Preis für Warmwasser.
WP0 = Basispreis für Warmwasser, Stand: 2016 = 9,15 EUR/m³ bzw. bei Änderungen gem. Ziffer (12) der sich dann ergebende Preis für Warmwasser.
GP = Neuer Grundpreis pro kW Wärmeleistung bzw. neuer Mess- und Abrechnungspreis.
GP0 = Basisgrundpreis, Stand: 2016 = 39,07 EUR/kW (vor 1977) bzw. 45,31 EUR/kW (nach 1977)
APG = Neuer Arbeitspreis für Wärme ab Übergabestation in Cent/kWh.
APG0 = Basisarbeitspreis für Wärme ab Übergabestation Stand: 2016 = 5,6378 Cent/kWh bzw. bei Änderungen gem. Ziffer (12) der „Ergänzenden Bedingungen“ der sich dann ergebende Arbeitspreis für Wärme.
Wichtiger Hinweis
Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) wird turnusmäßig etwa alle fünf Jahre überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Damit ist auch eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Beginn des neuen Basisjahres verbunden. Aufgrund einer EU-Verordnung ist das Jahr 2021 das aktuelle Basisjahr. Mit dem Berichtsmonat Januar 2024 erfolgte die Umstellung auf das Basisjahr 2021 = 100. Die ab Januar 2021 überarbeiteten Ergebnisse auf der neuen Basis wurden am 8. März 2024 veröffentlicht.
Für den Zeitraum zwischen dem Beginn der neuen Basisperiode und der Umbasierung (Januar 2021 bis Dezember 2023) ersetzen die neu berechneten Indizes auf der Grundlage der neuen Gewichtung die vorher auf der alten Basis ermittelten Preisindizes. Diese verlieren mit der Umbasierung ihre Gültigkeit.
Die gesamte Mitteilung von Destatis finden Sie hier:
Index I | Index L | Index G | Index GI | Index Z | |
Datum | Investitions- güter |
Lohnkosten nach Quartalen | Erdgas, Börsen-notierungen | Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe | Wärmepreis |
Jan. 23 | 111,5 | 104,8 | 160,9 | 226,5 | 160,4 |
Feb. 23 | 112,0 | 135,1 | 223,9 | 160,3 | |
Mrz. 23 | 112,2 | 113,7 | 220,9 | 164,0 | |
Apr. 23 | 112,8 | 105,5 | 122,0 | 216,4 | 166,8 |
Mai. 23 | 113,0 | 101,1 | 219,7 | 168,5 | |
Jun. 23 | 113,3 | 99,5 | 215,4 | 169,6 | |
Jul. 23 | 113,6 | 106,4 | 103,1 | 213,1 | 170,1 |
Aug. 23 | 113,7 | 109,4 | 211,8 | 169,7 | |
Sep. 23 | 113,7 | 111,0 | 211,3 | 169,4 | |
Okt. 23 | 113,9 | 106,9 | 120,8 | 207,6 | 167,8 |
Nov. 23 | 114,0 | 112,8 | 205,9 | 166,2 | |
Dez 23 | 114,1 | 89,8 | 202,5 | 163,9 |
Die Berechnung der Indizes G, GI, Z ergeben sich wie folgt:
Der Monatswert des Indizes wird entsprechend der Gewichtungstabelle berücksichtigt. Der finale Index ergibt sich aus der Summe des gewichteten Monatsindex (12 Monate) / 1.000.
Beispiel Erdgas Börsennotierung (G) Januar 2023:
Ermittlung Monatsindex: 160,9 (Indexwert) x 170 (Gewichtungstabelle) = 27.353
Ermittlung finaler Index G: Bildung Summe gewichteter Monatsindex Januar –Dezember (121.263,25) / 1.000 = 121,3
Finaler Index G für 2023: 121,3
1) Erdgas, Börsennotierung (G)
Die Berechnung des Index für die „Erdgas, Börsennotierung“ (Code: GP19-352228) für das Jahr 2023 ergibt sich wie folgt:
G – Index Erdgas, Börsennotierungen
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | G 2023 | |
Indexwert | 160,9 | 135,1 | 113,7 | 122,0 | 101,1 | 99,5 | 103,1 | 109,4 | 111,0 | 120,8 | 112,8 | 89,8 | |
Gradtagsgewichtung | 170 | 150 | 130 | 80 | 40 | 13 | 13,5 | 13,5 | 30 | 80 | 120 | 160 | |
Gewichteter Monatsindex | 27.353 | 20.265 | 14.781 | 9.760 | 4.044 | 1.293,5 | 1.391,85 | 1.476,9 | 3.330 | 9.664 | 13.536 | 14.368 | 121,3 |
2) Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe (GI)
Die Berechnung des Index für „Erdgas, bei Abgabe an Handel u. Gewerbe“ (Code: GP19-352222) für das Jahr 2023 ergibt sich wie folgt:
GI – Index – Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | GI 2023 | |
Indexwert | 225,3 | 223,0 | 218,8 | 215,6 | 217,7 | 213,6 | 210,9 | 209,2 | 208,5 | 205,6 | 203,3 | 199,8 | |
Gradtagsgewichtung | 170 | 150 | 130 | 80 | 40 | 13 | 13,5 | 13,5 | 30 | 80 | 120 | 160 | |
Gewichteter Monatsindex | 38.505 | 33.585 | 28.717 | 17.312 | 8.788 | 2.800,2 | 2.876,85 | 2.859,3 | 6.339 | 16.608 | 24.708 | 32.400 | 215,5 |
3) Wärmepreisindex (Z)
Die Berechnung des Index für die „Wärmepreisindex“ (Code: CC13-77) für das Jahr 2023 ergibt sich wie folgt:
Z – Wärmepreisindex
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | Z 2023 | |
Indexwert | 160,4 | 160,3 | 164,0 | 166,8 | 168,5 | 169,6 | 170,1 | 169,7 | 169,4 | 167,8 | 166,2 | 163,9 | |
Gradtagsgewichtung | 170 | 150 | 130 | 80 | 40 | 13 | 13,5 | 13,5 | 30 | 80 | 120 | 160 | |
Gewichteter Monatsindex | 27.268 | 24.045 | 21.320 | 13.344 | 6.740 | 2.204,8 | 2.296,35 | 2.290,95 | 5.082 | 13.424 | 19.944 | 26.224 | 164,2 |
Wichtiger Hinweis
Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) wird turnusmäßig etwa alle fünf Jahre überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Damit ist auch eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Beginn des neuen Basisjahres verbunden. Aufgrund einer EU-Verordnung ist das Jahr 2021 das aktuelle Basisjahr. Mit dem Berichtsmonat Januar 2024 erfolgte die Umstellung auf das Basisjahr 2021 = 100. Die ab Januar 2021 überarbeiteten Ergebnisse auf der neuen Basis wurden am 8. März 2024 veröffentlicht.
Für den Zeitraum zwischen dem Beginn der neuen Basisperiode und der Umbasierung (Januar 2021 bis Dezember 2023) ersetzen die neu berechneten Indizes auf der Grundlage der neuen Gewichtung die vorher auf der alten Basis ermittelten Preisindizes. Diese verlieren mit der Umbasierung ihre Gültigkeit.
Die gesamte Mitteilung von Destatis finden Sie hier:
Index I | Index L | Index G | Index GI | Index Z | |
Datum | Investitions- güter |
Lohnkosten nach Quartalen | Erdgas, Börsen-notierungen | Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe | Wärmepreis |
Jan 24 | 114,9 | 109,0 | 76,1 | 196,8 | 173,3 |
Feb 24 | 115,1 | 66,2 | 192,9 | 172,4 | |
Mrz 24 | 115,3 | 68,1 | 188,3 | 172,0 | |
Apr 24 | 115,5 | 113,3 | 77,0 | 189,0 | 175,9 |
Mai 24 | 115,7 | 84,4 | 190,2 | 175,0 | |
Jun 24 | 115,9 | 88,6 | 189,6 | 174,0 | |
Jul 24 | 115,9 | * | 87,1 | 190,4 | 174,7 |
Aug 24 | 116,0 | 97,9 | 191,3 | 173,7 | |
Sep 24 | 116,0 | 91,2 | 192,2 | 172,9 | |
Okt 24 | 116,2 | * | 98,9 | 189,8 | 171,1 |
Nov 24 | * | * | * | * | |
Dez 24 | * | * | * | * |
- Zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht veröffentlicht.
Beipielrechnungen
Vertrag Wohnungen für Gebäude, deren Grundstück vor dem 01.08.1977 von der Entwicklungsgesellschaft Hochdahl verkauft worden ist: 39,07 EUR/kW Wärmeleistung und Jahr:
Preisformel Grundpreis lt. Vertrag
Um den neuen Grundpreis für das Jahr zu bilden, muss im ersten Schritt der Änderungsfaktor berechnet werden. Hierzu benötigen Sie den laut Vertrag festgelegten Grundpreis GP0 und die in den ergänzenden Bedingungen hinterlegten Indizes L0 und I0 sowie die aktuellen Indizes für L und I:
Neuer Grundpreis in € /Jahr / kW (netto) 2023
GP0 | L | L0 | I | I0 | Änderungsfaktor | Neuer GP 2023 |
39,07 | 104,8 | 90,2 | 111,9 | 93,2 | 1,1552 | 45,13 |
Um den neuen Arbeitspreis für das Jahr zu bilden, muss im ersten Schritt der Änderungsfaktor berechnet werden. Hierzu benötigen Sie den laut Vertrag festgelegten Verbrauchspreis für Wärme pro kWh APG0 und die in den ergänzenden Bedingungen hinterlegten Indizes G0, GI0 und Z0 sowie die aktuellen Indizes für G, GI und Z:
Arbeitspreis in Cent / kWh (netto) 2023
APG0 | G | G0 | GI | GI0 | Z | Z0 | Änderungsfaktor | Neuer AP 2023 |
5,6378 | 121,3 | 33,0 | 213,7 | 93,6 | 164,2 | 98,5 | 2,5937 | 14,623 |
Um den neuen Preis für Warmwasser für das Jahr zu bilden, müssen die neu ermittelten Werte vom Arbeitspreis und Grundpreis 2023 berücksichtigt werden.
Preis für Warmwasser in EUR/m³ (netto) 2023
WP0 | GP | GP0 | APG | APG0 | neuer WP 2023 |
9,15 | 45,13 | 39,07 | 14,84 | 5,64 | 20,03 |
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