Förderung – Allgemeine Regelung

Der Schutz unserer sensiblen Umwelt geht uns alle an. Als Ihr örtlicher Versorger treiben wir die Energie- und Verkehrswende voran, indem wir beispielsweise in allen unseren Tarifen Ökostrom anbieten oder in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren.

Auch Sie können einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten – denn Klimaschutz zahlt sich aus: Die Stadtwerke Erkrath fördern Ihre Investitionen in erneuerbare Energien.

Weiter zu den Förderprogrammen der Stadtwerke Erkrath:

Photovoltaik
Solarkollektor
Wärmepumpe

Rückforderung von Zuschüssen

Die Stadtwerke Erkrath GmbH behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern:

  • wenn die Zuschüsse für andere Zwecke als für die bewilligten verwendet werden.
  • wenn die Anlagen oder Maßnahmen anders als beantragt oder bewilligt ausgeführt werden.
  • wenn gegen Auflagen des Förderprogramms verstoßen wird.
  • wenn die geförderten Anlagen oder Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren nach Bewilligung der Zuschüsse demontiert, stillgelegt oder anderweitig zweckentfremdet werden.
  • ein Rechtsanspruch für Zuschüsse besteht nicht.