Förderung – Allgemeine Regelung
Der Schutz unserer sensiblen Umwelt geht uns alle an. Als Ihr örtlicher Versorger treiben wir die Energie- und Verkehrswende voran, indem wir beispielsweise in allen unseren Tarifen Ökostrom anbieten oder in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren.
Auch Sie können einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten – denn Klimaschutz zahlt sich aus: Die Stadtwerke Erkrath fördern Ihre Investitionen in erneuerbare Energien.
Weiter zu den Förderprogrammen der Stadtwerke Erkrath:
Rückforderung von Zuschüssen
Die Stadtwerke Erkrath GmbH behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern:
- wenn die Zuschüsse für andere Zwecke als für die bewilligten verwendet werden.
- wenn die Anlagen oder Maßnahmen anders als beantragt oder bewilligt ausgeführt werden.
- wenn gegen Auflagen des Förderprogramms verstoßen wird.
- wenn die geförderten Anlagen oder Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren nach Bewilligung der Zuschüsse demontiert, stillgelegt oder anderweitig zweckentfremdet werden.
- ein Rechtsanspruch für Zuschüsse besteht nicht.