Messwesen

Messstellenbetrieb der Stadtwerke Erkrath
Die Stadtwerke Erkrath sind grundzuständiger Messstellenbetreiber für Strom und Gas im Netzgebiet Erkrath.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Erkrath durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, verpflichtet, bis zum Jahr 2032 alle Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen (mME) auszustatten. An Lieferstellen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden müssen intelligente Messsysteme (iMS) eingesetzt werden.

Moderne Messeinrichtungen
Moderne Messeinrichtungen speichern die Verbrauchsdaten. Der Kunde (Anschlussnutzer) hat die Möglichkeit, sich seine Verbrauchsdaten über ein Display anzeigen zu lassen. Viele neuere digitale Zähler erfüllen bereits die Anforderungen, die an ein modernes Messsystem gestellt werden. Somit verfügt ein Teil der Anschlussnutzer in Erkrath bereits über ein modernes Messsystem.

Im September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Stadtwerke Erkrath als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, alle Netzanschlussnutzer innerhalb der nächsten Jahre mit digitalen Stromzählern auszustatten.

Die einzelnen Haushalte werden per Schreiben über einen Austausch entsprechend informiert. Anschlussnutzer können gemäß §5 Absatz 1 MsbG einen anderen Messstellenbetreiber wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des §3 Absatz 2 MsbG gewährleistet wird.  Anschlussnehmer (z.B. Eigentümer einer Immobilie) steht zudem gemäß §6 MsbG ab dem ersten Januar 2021 das Wahlrecht eines Messstellenbetreibers zu.

Die Stadtwerke Erkrath werden sich mindestens zwei Wochen vor dem Zählerwechsel mit dem jeweiligen Haushalt in Verbindung setzen, um den Wechseltermin abzustimmen. Weitere Informationen zu Funktionen, Inhalten und Kosten von modernen Messeinrichtungen können Sie gerne dem Flyer der Bundesnetzagentur sowie den FAQ’s der Stadtwerke Erkrath entnehmen.

Download: Moderne Messeinrichtungen Flyer Bundesnetzagentur (PDF)
Download: FAQ moderne Messeinrichtungen (PDF)

Intelligente Messsysteme
Intelligente Messsysteme verfügen über eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Smart Meter Gateway. Verbrauchsdaten werden in engen Zeitintervallen gespeichert und können über streng gesicherte, verschlüsselte Kommunikationswege von den berechtigten Marktteilnehmern wie Netzbetreiber, Lieferant abgerufen werden. Der Kunde selbst kann sich seine Verbrauchsdaten über ein ebenfalls streng geschütztes Internetportal ansehen. Eine Zählerablesung vor Ort ist bei intelligenten Messystemen damit nicht mehr erforderlich.

Die Auswechslung der Messeinrichtungen, also der Zähler, wird überwiegend im Rahmen der turnusmäßigen, nach dem Eichgesetz vorgeschriebenen Zählerwechsel erfolgen. Sollte der vorhandene Zählerplatz nicht für den Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems geeignet sein, ist der Eigentümer für die Ertüchtigung des Zählerplatzes verantwortlich.

Für den Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gelten strenge Preisobergrenzen.

Download: Preisblatt moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (PDF)

Messstellenbetrieb für Erdgas oder elektrische Energie im Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath
Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebs für eine Messstelle im Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrags mit der Stadtwerke Erkrath GmbH. Die Rahmenverträge können Sie den unten aufgeführten Downloads entnehmen.

Download: Preisblatt moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (PDF)
Download: Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb Strom (PDF)
Download: Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (PDF)
Download: Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (PDF)

Weiter zu: Downloads Netznutzung
Weiter zu: Kontakt Netznutzung