Das neue Gebäudeenergiegesetz soll den Umstieg auf erneuerbare Energien in deutschen Heizungskellern voranbringen. Was bedeutet das für Eigentümer? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Die Wärmeversorgung in Deutschland ba-siert zu rund 80 Prozent auf fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Erdgas. Um die Treibhausgas emissionen hierzulande wie geplant bis 2045 auf Null zu reduzieren, setzt die Bundesregierung künftig verstärkt auf erneuerbare Energien. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regelt unter anderem die Bestimmungen für den Heizungsaustausch. Welche das sind, haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.
Was ändert sich für Eigentümer in Neu-baugebieten?
Seit Anfang des Jahres gilt: Wer in einem Neubaugebiet ein Haus errichtet, dessen Heizung muss sich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben lassen. Herkömmliche Gas- und Ölheizungen sind hier keine Option mehr. Selbst Gasbrennwertkessel in Kombination mit Solarthermie erreichen diesen Wert nicht.
Wie sieht es in bestehenden Wohngebieten aus?
Für Bestandsbauten und Neubauten in bestehenden Wohngebieten spielt die kommunale Wärmeplanung eine entscheidende Rolle. Sie soll aufzeigen, wo künftig welche Art von Wärmeversorgung erfolgen kann. Die Pläne sollen in Städten mit mehr als 100.000 Menschen bis Ende Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis Ende Juni 2028 vorliegen. Erst dann greift auch hier die 65-Prozent-Regel. Auf Basis der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer dann entscheiden, ob sie zum Beispiel – wenn möglich – den Anschluss an ein Fernwärmenetz nutzen oder sich um eine eigene Lösung für ihre Heizung kümmern wollen – etwa mit dem Einbau einer Wärmepumpe.
65% Erneuerbare werden ab Mitte 2028 für alle neuen Heizungen Pflicht.
Kann ich jetzt noch eine Gasheizung einbauen?
Ein allgemeines Öl- und Gasheizungsverbot gibt es noch nicht. Wer den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung in Betracht zieht, ist vorab zu einer Energieberatung verpflichtet, in der unter anderem auf die wirtschaftlichen Risiken hingewiesen wird. Eigentümer, die sich dennoch für den Einbau entscheiden, müssen sicherstellen, dass die neue Heizung ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzt:
- ab 2029: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
- ab 2045: 100 Prozent
Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu kommen?
Mit Heizungen, die folgende Technologien und Energieträger nutzen, gilt die gesetzlich vorgegebene 65-Prozent-Regel als erfüllt:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- Gasförmige oder flüssige Biomasse, beispielsweise Biogas, Biomethan
- Feste Biomasse, etwa Holzpellets
- Hybridheizung – zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe und Brennwertkessel
- Wasserstoff
- Unvermeidbare Abwärme
Welche Förderungen gibt es?
Künftig entlohnt der Staat den Austausch der alten fossilen gegen eine klimafreundliche neue Heizung mit einem Zuschuss von mindestens 30 Prozent. Zusätzlich sind weitere 30 Prozent vorgesehen für Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 40.000 Euro ist. Wer seine Heizung vor 2028 austauscht, soll einen Geschwindigkeitsbonus von voraussichtlich 20 Prozent erhalten. Die verschiedenen Boni lassen sich bis maximal 70 Prozent der Kosten miteinander kombinieren; die Förderung wird auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt.
Das sagen die Fachleute
Tobias Wagemann und Syla Zabeli führen einen Meisterbetrieb für Sanitär- und Heizungstechnik in Erkrath. Wir haben sie zum neuen Gebäudeenergiegesetz befragt.
Herr Wagemann, Herr Zabeli, Anfang des Jahres ist das neue GEG in Kraft getreten. Welche Auswirkungen stellen Sie fest?
Wagemann: Die Leute sind sehr verunsichert. Sie kennen die neuen Vorgaben noch nicht und haben Bedenken, sich für eine teure Wärmepumpe zu entscheiden, von der sie gar nicht wissen, ob sie die benötigte Leistung auch erzielt.
Zabeli: Während im vergangenen Jahr viele noch schnell in eine neue Öl- oder Gasheizung investiert haben, scheint es so, als warten die Menschen in diesem Jahr erst einmal ab. Wagemann: Oft ist es auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung, gerade angesichts der steigenden Preise in allen Bereichen: Investiere ich 15.000 Euro in eine Gas-heizung oder 35.000 Euro in eine Wärmepumpe?
Stichwort Gasheizung: Für Menschen,die über eine neue Öl- oder Gasheizung nachdenken, gilt eine Beratungspflicht. Wie sehen Sie das?
Wagemann: Sicher, der CO²-Preis steigt in den nächsten Jahren schrittweise an und das Gas dürfte teurer werden. Aber auch die Kosten für Strom liegen wahrscheinlich in Zukunft über den heutigen Belastungen. Wir wissen nicht, wie sich die Preise letztlich entwickeln, das macht eine Beratung in dieser Hinsicht eher schwierig.
Ein Kunde kommt zu Ihnen und fragt nach einer neuen Heizung: Was empfehlen Sie ihm?
Zabeli: Mein Tipp: Er sollte sich auf jeden Fall individuell beraten lassen, von uns oder von einem Energieberater. Denn jedes Haus ist anders, da gibt es keine Faustformel.
Wagemann: Genau. Wir schauen uns die Gegebenheiten vor Ort ganz genau an, wägen ökonomische und ökologische Überlegungen ab und finden dann in Absprache mit dem Kunden eine passende individuelle Lösung.
Zabeli: In bestimmten Teilen Erkraths macht es zudem Sinn, die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung abzuwarten. Denn die zeigt auf, ob Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in absehbarer Zeit mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können.
Der Staat bezuschusst den Einbau energieeffizienter Heizungen. Unterstützen Sie Ihre Kunden bei den Anträgen?
Zabeli: In Zusammenarbeit mit den Herstellern bieten wir einen Förderservice an. Die Kunden stellen uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, und wir erarbeiten die Förderanfragen gemeinsam.